Aktuelle Wohnungsangebote der BGS
Noch auf der Suche? Hier finden Sie unsere aktuellen Wohnungen und Immobilien in Siegen und Umgebung!
So können Sie Mitglied der BGS werden!
Sie möchten eine Wohnung der BGS mieten? Bei uns müssen Sie Mitglied werden, wenn Sie eine Wohnung bekommen möchten. Unten finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten rund um die Mitgliedschaft bei der BGS.
Mitglieder können werden:
- Privatpersonen
- Personenhandelsgesellschaften
- juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts
Bei der Aufnahme ist ein Eintrittsgeld zu zahlen. Über die Höhe des Eintrittsgeldes bis zum Höchstbetrag eines Geschäftsanteils beschließen Vorstand und Aufsichtsrat nach gemeinsamer Beratung.
Das Mitglied hat das Recht, durch Kündigung seinen Austritt aus der Genossenschaft zu erklären. Die Kündigung findet nur zum Schluss eines Geschäftsjahres statt. Sie muss mindestens bis zum 30. September eines Jahres schriftlich erfolgen.
Der Geschäftsanteil beträgt 310,00 €. Mit Erwerb der Mitgliedschaft ist jedes Mitglied verpflichtet, sich mit einem Anteil zu beteiligen (mitgliedschaftsbegründende Pflichtanteile). Jedes Mitglied, dem eine Wohnung überlassen wird oder überlassen worden ist, hat einen angemessenen Beitrag zur Aufbringung der Eigenleistung durch Übernahme eines weiteren Geschäftsanteils als Pflichtanteil zu übernehmen.