Wo finde ich Infos zu Gas und Strom? An welche Notdienste kann ich mich wenden? Hier finden Sie die wichtigsten Adressen und Anlaufstellen, die Ihnen den Alltag erleichtern.
Service auf einen Klick
Alle wichtigen Informationen auf einen Klick! Hier finden Sie die wichtigsten Websites und Partner.
Hier finden Sie unsere Partner im Bereich Wasserschäden, Elektrik sowie Dachschäden.
Wasserschäden, Sanitär, Gasheizung
Firma Schmidt
Telefon 0271/33 71 10
www.baederschmidt.de
Elektrik, Nachtspeicherung
Firma Gerhards
Telefon 0271/67 67
www.gerhards-elektro.de
Dachschäden
Firma Zimmerei Kray
Telefon 02741/94091
www.zimmerei-kray.de
Alle wichtigen Informationen auf einen Klick! Hier finden Sie die wichtigsten Websites und Partner.
Gasversorger
www.svb-siegen.de
Stromversorger
www.eon.com
Sanitär, Gasheizung
www.baederschmidt.de
Schädlingsbekämpfer
www.london-gmbh.de
Fliesenleger
www.fliesen-rink.de
Bauunternehmen
www.bauunternehmung-hees.de
Stadtverwaltung Siegen
www.siegen.de
Stadtverwaltung Netphen
www.netphen.de
Universität Siegen
www.uni-siegen.de
Touristikverband
www.siegen-wittgenstein.de
Jobcenter Kreis Siegen-Wittgenstein
www.jobcenter-kreis-siegen-wittgenstein.de
Industrie- u. Handelskammer
www.ihk-siegen.de
Lokalradio
www.radio-siegen.de
Lokalzeitung
www.siegener-zeitung.de
Diakonie in Südwestfalen
www.diakonie-sw.de
DRK Kreisverband
www.drk-siegen-wittgenstein.de
Downloads und Formulare
Sie möchten sich für eine Wohnung der BGS in Siegen, Netphen oder Freudenberg bewerben? Hier finden Sie die notwendigen Formulare, die Ihnen den ersten Schritt in Richtung „neues Zuhause“ erleichtern. Bei Fragen helfen wir Ihnen natürlich gerne persönlich weiter. Den Antrag auf eine Tauschwohnung können Sie per E-Mail bei uns anfordern. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – dafür sind wir für Sie da.
Telefonisch unter 0271/3 13 22-0 oder per E-Mail: info@bgs-siegen.de
Sie fragen – wir antworten
Das FAQ der BGS
Sie möchten eine Wohnung der BGS mieten? Bei uns müssen Sie Mitglied werden, wenn Sie eine Wohnung bekommen möchten. Unten finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten rund um die Mitgliedschaft bei der BGS.
Das kommt auf viele verschiedene Faktoren an. Wie gut Ihre Chancen letztendlich sind, kann man Ihnen bei einem persönlichen Gespräch mit unseren Mitarbeitern während unserer Sprechstunde am besten sagen.
Unsere maximale Kaltmiete übersteigt in der Regel den m²-Preis von 6,50 € nicht. Die Nebenkosten sind stark variabel und ändern sich meist jedes Jahr, daher ist eine genaue Prognose nur schwer möglich.
Die Heiz- bzw. die Warmwasserkosten werden meist privat mit einem Versorger Ihrer Wahl abgerechnet. Für einen geringen Bestand erfolgt die Heizkostenabrechnung direkt über uns.
Wir vermieten Wohnungen von 25 m² bis 120 m² (1-4 ZKB).
Raum Siegen:
- Stadt Mitte
- Rosterberg
- Lindenberg
- Gosenbach
- Eiserfeld
- Bürbach
- Giersberg
- Trupbach
- Geisweid
- Achenbach
- Weidenau
Raum Netphen:
- Dreis-Tiefenbach (Weidenauer Str. 49-83 und 50-58)
- Wachtelweg 1 - 17
Raum Freudenberg:
- Aspenweg 1
- Tillman-Siebel-Straße
Kleintiere wie Fische, Vögel, Meerschweinchen etc. sind generell erlaubt. Haben Sie einen Hund oder eine Katze, benötigen Sie die Zustimmung der BGS sowie der Mieter in Ihrem zukünftigen Haus.
Die Abrechnung erfolgt meistens in den Monaten Juli-September eines jeden Jahres.
Sollten Sie eine Wohnung bei uns anmieten wollen, werden 2 Anteile fällig.
Die jährliche Mitgliederversammlung findet in der Regel im Juni eines jeden Jahres statt. Wird die Dividendenauszahlung (zurzeit 4%) in der Mitgliederversammlung beschlossen, erhalten Sie die Dividende nach der Versammlung, spätestens bis zum 31.7. Die Auszahlung der Geschäftsanteile erfolgt ebenfalls nach der Mitgliederversammlung, spätestens bis zum 31.07.
Zur Zeit beläuft sich das Eintrittsgeld auf einmalig 10,- €, welches bei der Mietvorvertragsunterzeichnung bar zu leisten ist!
Nein, Sie brauchen nur die Geschäftsanteile zu entrichten.
Bei Kündigung können Sie entweder nur die Wohnung kündigen und bleiben Mitglied oder Sie kündigen Mitgliedschaft und Wohnung. Was Sie kündigen möchten, muss klar aus Ihrem Kündigungsschreiben hervorgehen.
Die Kündigungsfrist für die Wohnung beträgt 3 Monate. Die Kündigung muss bis zum 3. Werktag bei uns eingehen, so dass sie zum Ende des übernächsten Monats rechtswirksam wird.
Kündigen Sie die Mitgliedschaft vor dem 30.09., so wird diese zum Jahresende wirksam. Sollten Sie nach dem 30.09. kündigen, wird die Kündigung zum Ende des darauffolgenden Jahres wirksam. Nach Ablauf der Kündigungsfrist erhalten Sie im Nachgang zu der darauffolgenden Mitgliederversammlung Ihre Geschäftsanteile zurück.
Das Wichtigste, was beachtet werden muss, ist, dass Sie auch innerhalb der Genossenschaft eine Kündigungsfrist von 3 Monaten haben und diese eingehalten werden muss. Ein Tauschantrag ist vorher zu stellen.
Grundsätzlich nein, da wir ein Dauerwohnrecht garantieren und wir somit auf unser ordentliches Kündigungsrecht verzichten. Sollte es allerdings Probleme mit dem Mieter geben, zum Beispiel durch schuldhafte Vertragsverletzung (mehrmaliger Abmahnung wegen z.B. Ruhestörung), Mietrückstände oder vertragswidrige Nutzung ist auch die BGS berechtigt, außerordentlich eine Kündigung auszusprechen.
Wohnungsbestand der BGS
- Stadtmitte
- Rosterberg
- Lindenberg
- Gosenbach
- Eiserfeld
- Bürbach
- Giersberg
- Trupbach
- Geisweid
- Achenbach
- Weidenau
- Dreis-Tiefenbach (Weidenauer Str. 49-83 und 50-58)
- Wachtelweg 1 - 17
- Aspenweg 1
- Tillman-Siebel-Straße 1