Wo finde ich Infos zu Gas und Strom? An welche Not­dienste kann ich mich wenden? Hier finden Sie die wichtigsten Adressen und Anlauf­stellen, die Ihnen den Alltag erleichtern.

Service auf einen Klick

Alle wichtigen Informationen auf einen Klick! Hier finden Sie die wichtigsten Websites und Partner.

Notdienste

Hier finden Sie unsere Partner im Bereich Wasserschäden, Elektrik sowie Dachschäden.

Wasserschäden, Sanitär, Gasheizung
Firma Schmidt
Telefon 0271/33 71 10
www.baederschmidt.de

Elektrik, Nachtspeicherung
Firma Gerhards
Telefon 0271/67 67
www.gerhards-elektro.de

Dachschäden
Firma Zimmerei Kray
Telefon 02741/94091
www.zimmerei-kray.de

Servicelinks

Alle wichtigen Informationen auf einen Klick! Hier finden Sie die wichtigsten Websites und Partner.

Gasversorger
www.svb-siegen.de

Stromversorger
www.eon.com

Sanitär, Gasheizung
www.baederschmidt.de

Schädlingsbekämpfer
www.london-gmbh.de

Fliesenleger
www.fliesen-rink.de

Bauunternehmen
www.bauunternehmung-hees.de

Stadtverwaltung Siegen
www.siegen.de

Stadtverwaltung Netphen
www.netphen.de

Universität Siegen
www.uni-siegen.de

Touristikverband
www.siegen-wittgenstein.de

Jobcenter Kreis Siegen-Wittgenstein
www.jobcenter-kreis-siegen-wittgenstein.de

Industrie- u. Handelskammer
www.ihk-siegen.de

Lokalradio
www.radio-siegen.de

Lokalzeitung
www.siegener-zeitung.de

Diakonie in Südwestfalen
www.diakonie-sw.de

DRK Kreisverband
www.drk-siegen-wittgenstein.de

Downloads und Formulare

Sie möchten sich für eine Wohnung der BGS in Siegen, Netphen oder Freudenberg bewerben? Hier finden Sie die notwendigen Formulare, die Ihnen den ersten Schritt in Richtung „neues Zuhause“ erleichtern. Bei Fragen helfen wir Ihnen natürlich gerne persönlich weiter.  Den Antrag auf eine Tauschwohnung können Sie per E-Mail bei uns anfordern. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – dafür sind wir für Sie da.

Telefonisch unter 0271/3 13 22-0 oder per E-Mail: info@bgs-siegen.de

Sie fragen – wir antworten

Das FAQ der BGS

Sie möchten eine Wohnung der BGS mieten? Bei uns müssen Sie Mitglied werden, wenn Sie eine Wohnung bekommen möchten. Unten finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten rund um die Mitglied­schaft bei der BGS.

Wie gut sind meine Chancen, eine Wohnung zu bekommen?

Das kommt auf viele verschiedene Faktoren an. Wie gut Ihre Chancen letztendlich sind, kann man Ihnen bei einem persönlichen Gespräch mit unseren Mitarbeitern während unserer Sprech­stunde am besten sagen.

Mit welchem Mietpreis bzw. mit welcher Betriebs­kosten­voraus­zahlung kann ich rechnen?

Unsere maximale Kaltmiete übersteigt in der Regel den m²-Preis von 6,50 € nicht. Die Neben­kosten sind stark variabel und ändern sich meist jedes Jahr, daher ist eine genaue Prognose nur schwer möglich.

Wie werden die Heiz- und Warm­wasser­kosten abgerechnet?

Die Heiz- bzw. die Warm­wasser­kosten werden meist privat mit einem Versorger Ihrer Wahl abgerechnet. Für einen geringen Bestand erfolgt die Heiz­kosten­abrechnung direkt über uns.

Wie groß sind die Wohnungen circa?

Wir vermieten Wohnungen von 25 m² bis 120 m² (1-4 ZKB).

Wo finde ich Wohnungen der Bau­genossen­schaft Siegerland eG?

Raum Siegen:

  • Stadt Mitte
  • Rosterberg
  • Lindenberg
  • Gosenbach
  • Eiserfeld
  • Bürbach
  • Giersberg
  • Trupbach
  • Geisweid
  • Achenbach
  • Weidenau

Raum Netphen:

  • Dreis-Tiefenbach (Weidenauer Str. 49-83 und 50-58)
  • Wachtelweg 1 - 17

Raum Freudenberg:

  • Aspenweg 1
  • Tillman-Siebel-Straße
Kann ich mein Haustier mitbringen?

Kleintiere wie Fische, Vögel, Meer­schweinchen etc. sind generell erlaubt. Haben Sie einen Hund oder eine Katze, benötigen Sie die Zustimmung der BGS sowie der Mieter in Ihrem zukünftigen Haus.

Wann erfolgt die Betriebs­kosten-/Heiz­kosten­abrechnung?

Die Abrechnung erfolgt meistens in den Monaten Juli-September eines jeden Jahres.

Wie viele Anteile fallen bei Anmietung einer Wohnung an?

Sollten Sie eine Wohnung bei uns anmieten wollen, werden 2 Anteile fällig.

Wann findet die Mit­glieder­versammlung statt und wann bekomme ich die Dividenden­auszahlung bzw. meine gekündigten Geschäfts­anteile zurück?

Die jährliche Mitgliederversammlung findet in der Regel im Juni eines jeden Jahres statt. Wird die Dividendenauszahlung (zurzeit 4%) in der Mitgliederversammlung beschlossen, erhalten Sie die Dividende nach der Versammlung, spätestens bis zum 31.7. Die Auszahlung der Geschäftsanteile erfolgt ebenfalls nach der Mitgliederversammlung, spätestens bis zum 31.07.

Wie hoch ist das Eintritts­geld?

Zur Zeit beläuft sich das Eintritts­geld auf einmalig 10,- €, welches bei der Miet­vorvertrags­unterzeichnung bar zu leisten ist!

Fällt neben den Geschäfts­anteilen noch eine Kaution an?

Nein, Sie brauchen nur die Geschäfts­anteile zu entrichten.

Wenn ich kündige, was muss ich beachten und welche Kündigungs­fristen gelten für die Mitglied­schaft und die Wohnung?

Bei Kündigung können Sie entweder nur die Wohnung kündigen und bleiben Mitglied oder Sie kündigen Mitglied­schaft und Wohnung. Was Sie kündigen möchten, muss klar aus Ihrem Kündigungs­schreiben hervorgehen.

Die Kündigungs­frist für die Wohnung beträgt 3 Monate. Die Kündigung muss bis zum 3. Werktag bei uns eingehen, so dass sie zum Ende des übernächsten Monats rechtswirksam wird.

Kündigen Sie die Mitglied­schaft vor dem 30.09., so wird diese zum Jahresende wirksam. Sollten Sie nach dem 30.09. kündigen, wird die Kündigung zum Ende des darauf­folgenden Jahres wirksam. Nach Ablauf der Kündigungsfrist erhalten Sie im Nachgang zu der darauffolgenden Mitglieder­versammlung Ihre Geschäfts­anteile zurück.

Ich möchte innerhalb der Genossen­schaft umziehen. Was muss ich beachten?

Das Wichtigste, was beachtet werden muss, ist, dass Sie auch innerhalb der Genossen­schaft eine Kündigungs­frist von 3 Monaten haben und diese eingehalten werden muss. Ein Tausch­antrag ist vorher zu stellen.

Kann die Bau­genossen­schaft Siegerland mir kündigen?

Grund­sätzlich nein, da wir ein Dauer­wohn­recht garantieren und wir somit auf unser ordentliches Kündigungs­recht verzichten. Sollte es allerdings Probleme mit dem Mieter geben, zum Beispiel durch schuldhafte Vertrags­verletzung (mehrmaliger Abmahnung wegen z.B. Ruhe­störung), Miet­rück­stände oder vertrags­widrige Nutzung ist auch die BGS berechtigt, außerordentlich eine Kündigung auszusprechen.

Wohnungsbestand der BGS

Raum Siegen
  • Stadtmitte
  • Rosterberg
  • Lindenberg
  • Gosenbach
  • Eiserfeld
  • Bürbach
  • Giersberg
  • Trupbach
  • Geisweid
  • Achenbach
  • Weidenau
Raum Netphen
  • Dreis-Tiefenbach (Weidenauer Str. 49-83 und 50-58)
  • Wachtelweg 1 - 17
Raum Freudenberg
  • Aspenweg 1
  • Tillman-Siebel-Straße 1