Aktuelle Wohnungs­angebote der BGS

Noch auf der Suche? Hier finden Sie unsere aktuellen Wohnungen und Immobilien in Siegen und Umgebung!

So können Sie Mitglied der BGS werden!

Sie möchten eine Wohnung der BGS mieten? Bei uns müssen Sie Mitglied werden, wenn Sie eine Wohnung bekommen möchten. Unten finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten rund um die Mitgliedschaft bei der BGS.

Wer kann Mitglied der BGS werden?

Mitglieder können werden:

  • Privatpersonen
  • Personenhandelsgesellschaften
  • juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts
Wie hoch ist das Eintritts­geld für die Mitglied­schaft?

Bei der Aufnahme ist ein Eintritts­geld zu zahlen. Über die Höhe des Eintrittsgeldes bis zum Höchst­betrag eines Geschäfts­anteils beschließen Vorstand und Aufsichts­rat nach gemeinsamer Beratung.

Wie kann ich die Mitgliedschaft in der BGS kündigen?

Das Mitglied hat das Recht, durch Kündigung seinen Austritt aus der Genossen­schaft zu erklären. Die Kündigung findet nur zum Schluss eines Geschäfts­jahres statt. Sie muss mindestens bis zum 30. September eines Jahres schriftlich erfolgen.

Wie hoch sind die Geschäfts­anteile und Geschäfts­guthaben?

Der Geschäfts­anteil beträgt 310,00 €. Mit Erwerb der Mitglied­schaft ist jedes Mitglied verpflichtet, sich mit einem Anteil zu beteiligen (mitglied­schafts­begrün­den­de Pflicht­anteile). Jedes Mitglied, dem eine Wohnung überlassen wird oder überlassen worden ist, hat einen angemessenen Beitrag zur Aufbringung der Eigen­leistung durch Übernahme eines weiteren Geschäfts­anteils als Pflicht­anteil zu übernehmen.